
Allgemeine Geschäfts-Bedingungen (AGB) der Rental Heat GmbH
Für die Vermietung der mobilen Pelletheizung
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Mietverträge über mobile Pelletheizungen, die zwischen der Rental Heat GmbH (nachfolgend „Vermieter“) und Kunden (nachfolgend „Mieter“) geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vom Vermieter bestätigt wurden.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
Der Vermieter stellt dem Mieter eine mobile Pelletheizung für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Die mobile Heizung wird geliefert und in Betrieb genommen. Die Nachbefüllung mit Pellets erfolgt durch den Mieter.
Die Angebote von Rental Heat GmbH sind ab Angebotsdatum stets 7 Tage gültig. Ab dem 8. Tag stellt die Abgabe einer Bestellung oder eines Auftrages durch den Mieter eine Offerte dar, welche durch Rental Heat GmbH angenommen werden kann. Daher wird ab dem 8.Tag das entsprechende Vertragsverhältnis („Vertrag“) erst durch die schriftliche Annahmeerklärung von Rental Heat GmbH begründet.
§ 3 Widerrufsrecht
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Mietpreise richten sich nach Dauer und Leistungsumfang. Zahlungen sind - sofern im Angebot nicht anders angegeben - im Voraus fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu verlangen. Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in EURO (EUR). Alle Preise verstehen sich netto - exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MWST) -sowie exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.
§ 5 Mietdauer und Kündigung
Die Mietdauer richtet sich nach dem vereinbarten Zeitraum. Eine vorzeitige Kündigung durch den Mieter ist möglich, berechtigt jedoch nicht automatisch zur Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Der Vermieter kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
Ein wichtiger Grund, der den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn:
der Mieter mit zwei aufeinanderfolgenden Mietzahlungen oder einem erheblichen Teil der Miete in Verzug ist,
Verbraucher haben ein 14‑tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss. Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung. Ein Musterformular wird bereitgestellt. Das Widerrufsrecht entfällt bei vollständig erbrachten Leistungen nach ausdrücklichem Wunsch.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- die Mietsache grob fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt oder zweckwidrig verwendet wird
- sicherheitsrelevante Vorschriften, behördliche Auflagen oder Bedienhinweise missachtet werden
- die Mietsache ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters an Dritte überlassen oder weitervermietet wird,
- der Mieter seine vertraglichen Pflichten trotz Abmahnung verletzt, insbesondere Mitwirkungspflichten bei Wartung, Rückgabe oder Zugang zur Mietsache
- das Ansehen des Vermieters oder der Marke durch schuldhaftes Verhalten des Mieters erheblich beeinträchtigt wird.
In diesen Fällen bleibt der Anspruch des Vermieters auf bereits geleistete Zahlungen unberührt.§ 6 Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme
§ 6 Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme
Die Lieferung erfolgt durch den Vermieter oder einen durch ihn beauftragten Dienstleister. Der Mieter hat für eine geeignete Aufstellfläche zu sorgen. Der Anschluss an bestehende Heizsysteme erfolgt ausschließlich durch den Vermieter oder den beauftragten Dienstleister.
§ 7 Nutzung, Betrieb und Nachbefüllung
Die Anlage darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Der Mieter ist für die Nachbefüllung mit handelsüblichen Pellets verantwortlich, falls erforderlich. Eine Bedienung durch unbefugte Dritte ist untersagt.
§ 8 Wartung, Störungen
Die Anlage ist wartungsarm. Der Vermieter übernimmt die Wartung im Störungsfall.
Der Mieter meldet Störungen unverzüglich.
§ 9 Rückgabe
Die Anlage ist zum vereinbarten Termin in einem ordentlichen, besenreinen Zustand zurückzugeben. Die Endreinigung der Anlage erfolgt durch den Vermieter. Außergewöhnliche oder grobe Verschmutzungen, insbesondere durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckfremde Nutzung, sind vom Mieter zu beseitigen oder werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt. § 10 Versicherung & Haftung
§ 10 Versicherung & Haftung
Die mobile Pelletheizung ist durch Rental Heat GmbH versichert. Sicherheitsfunktionen wie automatische Abschaltung, Sensorüberwachung und Fernsteuerung über App sind Bestandteil des Systems. Für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder grob fahrlässiges Verhalten des Mieters entstehen, haftet der Mieter.§ 11 Datenschutz
§ 11 DatenschutzDie Gesellschaft darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Gesellschaft ergreift die Maßnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Mieter erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemäßen Verwertung seiner Daten durch die Gesellschaft vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Gesellschaft auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Mieter diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Mieter es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Gesellschaft die Daten zu Marketingzwecken verwenden sowie für Werbezwecke an Ihre Partner weitergeben. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstige Dritten weitergegeben werden. Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung. Es gelten weiter die Bestimmungen der Datenschutzerklärung der Rental Heat GmbH, abrufbar unter:
Die Gesellschaft darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Gesellschaft ergreift die Maßnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Mieter erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemäßen Verwertung seiner Daten durch die Gesellschaft vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Gesellschaft auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Mieter diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Mieter es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Gesellschaft die Daten zu Marketingzwecken verwenden sowie für Werbezwecke an Ihre Partner weitergeben. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstige Dritten weitergegeben werden. Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung. Es gelten weiter die Bestimmungen der Datenschutzerklärung der Rental Heat GmbH, abrufbar unter: www.rentalheat.de/datenschutz§ 12 Änderungen der AGB
§ 12 Änderungen der AGBDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Gesellschaft jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website der Gesellschaft in Kraft. Für den Käufer gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist, es sei denn, der Mieter hat einer neueren Version der AGB zugestimmt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Gesellschaft jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website der Gesellschaft in Kraft. Für den Käufer gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist, es sei denn, der Mieter hat einer neueren Version der AGB zugestimmt.13. Streitbeilegung
§ 13. Streitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen.§ 14 Priorität
§ 14 PrioritätDiese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.§ 15 Salvatorische Klausel
§ 15 Salvatorische KlauselSollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.§ 16Elektronische Signaturen
§ 16Elektronische Signaturen
Sollten Verträge mit Rental Heat GmbH geschlossen werden, ist die Schriftform im Sinne auch durch elektronische Signatur oder durch die Unterzeichnung auf einem digitalen Endgerät gewahrt.
§ 17 Vertraulichkeit Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.§ 18 Höhere Gewalt
§ 19 Anwendbares Recht / GerichtsstandDiese AGB unterstehen deutschem Recht. Unwirksame Klauseln bleiben ohne Einfluss auf den Vertrag. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Rental Heat GmbH zuständig.
§ 18 Höhere GewaltWird die fristgerechte Erfüllung durch die Gesellschaft, deren Lieferanten oder
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Gesellschaft, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Pandemien, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Lieferkettenstörungen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist die Gesellschaft während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage kann die Gesellschaft vom Vertrag zurücktreten. Die Gesellschaft hat dem Mieter bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major, sind ausgeschlossen.§ 19 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen deutschem Recht. Unwirksame Klauseln bleiben ohne Einfluss auf den Vertrag. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Rental Heat GmbH zuständig.